Anna-Lena Trümner

Anna-Lena Trümner

„Ausgangspunkt muss immer die persönliche Situation des Mandanten sein. Nur dann können durch eine anwaltliche Tätigkeit seine rechtlichen Interessen zufriedenstellend gewahrt werden“

Rechtsanwältin Trümner ist tätig auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Wichtig ist ihr dabei der Blick über den Tellerrand hinaus. Entscheidend ist nicht nur die Handlungsmöglichkeit in einer aktuellen (möglicherweise akuten) arbeitsrechtlichen Konfliktsituation, sondern auch die Frage: „Wie geht es danach weiter?“

Dies insbesondere auch in solchen Fällen, in denen es nicht nur um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht, sondern um Konflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Gleichzeitig legt Frau Trümner großen Wert darauf, dass Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen nicht nur als bloße „Bittsteller“ wahrgenommen werden.

„Arbeitgeber müssen begreifen, dass die Rechte der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmervertretungen nicht nur „vom Arbeitgeber gnädigerweise gewährten Rechte“ sind, sondern dass diese auf einer gesetzlichen Grundlage basieren.“
Anna-Lena Trümner hat in Freiburg studiert und verbrachte zwei Semester an der juristischen Fakultät der Universidad Pablo de Olavide in Sevilla, Spanien. Nach ihrem ersten Staatsexamen absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg. Bereits während ihres Referendariats legte sie den Fokus auf das Arbeitnehmer-Arbeitsrecht und entschied sich für ihre Anwalts- und Wahlstationen gezielt für Anwaltskanzleien, die ausschließlich für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretungen tätig sind.

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