Arbeitnehmer

Der wesentliche Schwerpunkt der Kanzlei schwegler ist die Vertretung von Arbeitnehmern und ihren Vertretungen in allen bedeutenden Industrie- und Dienstleistungsbranchen sowie dem öffentlichen Dienst. Mandanten der Kanzlei sind ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitnehmervertreter in Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie Gewerkschaften. Gegenstände von Beratung und Prozessvertretung sind das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht, aber auch das Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Mitbestimmungsrecht, soweit dieses arbeitsrechtlich von Bedeutung ist.

Unsere Mandanten können auf all diesen Gebieten nicht nur auf die Kompetenz des einzelnen Anwalts, sondern auf das umfangreiche Erfahrungswissen des Teams zurückgreifen. Dieses Wissen basiert auf der – zum Teil jahrzehntelangen – Beratungs- und Vertretungspraxis der Teammitglieder. Deren anwaltliche Kompetenz wird durch Erfahrungen ergänzt, die die meisten Anwälte des Teams zusätzlich in anderen Funktionen sammeln konnten; zu einem erheblichen Teil als Mitglieder von Aufsichtsräten bedeutender Unternehmen, in der Ausübung von Leitungs-, Betreuungs- und Stabsaufgaben großer Gewerkschaften oder auch als ehrenamtliche Richter beim Bundesarbeitsgericht.

Eine wichtige Verstärkung des Teams und seiner Leistungskraft ergibt sich aus der festen Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Beratern der Kanzlei, die im Sommer 2004 begründet wurde.

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts werden Arbeitnehmer in allen Fragen unterstützt, die sich im Verlauf ihres Arbeitsverhältnisses ergeben können. Das reicht von der Gestaltung des Arbeitsvertrages über die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen sowie der Abwehr von ungerechtfertigten Versetzungen bis hin zum Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen und zur Durchführung von Kündigungsschutzverfahren.

Über diese typischen Konfliktfelder bei Begründung, Erfüllung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus sind auch die Rechtsfragen von Arbeitszeit, Teilzeit und Altersteilzeit, anderen Formen der Fühpensionierung sowie der betrieblichen Altersversorgung häufig wiederkehrende Themen in der Vertretungspraxis der Kanzlei.

Kompetenz Arbeitnehmer