Patrick Kessler – Partner

Patrick Kessler

„Mir ist es ein besonderes Anliegen, der Arbeitnehmerseite eine rechtliche Beratung auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite zu ermöglichen und für meine Mandanten so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Nur so kann ein echtes Kräftegleichgewicht der Betriebsparteien bestehen.“

Rechtsanwalt Kessler ist bundesweit ausschließlich für Arbeitnehmer, Betriebsratsgremien, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten und Gewerkschaften tätig. Er berät und vertritt seine Mandanten außergerichtlich sowie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Neben der Beratung zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen in allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Mitwirkungsfragen steht die Unterstützung bei Betriebsübergängen, Umstrukturierungen sowie Personalabbau (Interessenausgleich/Sozialplan) im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den arbeitsrechtlichen Bezügen zum Gesellschafts- und Mitbestimmungsrecht.

„Die rechtlichen Probleme der Betriebsräte werden immer komplexer. Dabei  müssen die Gremien  immer auch die langfristigen Folgen von Umstrukturierungen für die Beschäftigten im Auge behalten. Gemeinsam mit meinen Mandanten schaffe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass Arbeitnehmerinteressen bei unternehmerischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.“

Der zweite Arbeitsschwerpunkt des gebürtigen Schwaben liegt in der Durchführung von Kündigungsschutzprozessen und der Vertretung von Arbeitnehmern bei der Herbeiführung von Aufhebungsverträgen. Dabei zeichnet sich Rechtsanwalt Kessler insbesondere durch seine besonnene und zielorientierte Verhandlungsführung aus. Bei der Beratung englischsprachiger Mandanten kommen dem Deutschbriten zudem seine verhandlungssicheren  Kenntnisse der englischen Rechtssprache zugute.

Rechtsanwalt Kessler, geboren in Esslingen am Neckar, studierte mit einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung Rechtswissenschaften in Tübingen, London und Berlin. Hieran schloss sich das Referendariat am Kammergericht in Berlin, mit Stationen in Stuttgart und Ho-Chi-Minh-Stadt, an. Beide Staatsexamina schloss Rechtsanwalt Kessler mit Prädikat ab. Seit 2016 verstärkt er das Team von Schwegler Rechtsanwälte in Berlin.

Im Jahr 2020 wurde Rechtsanwalt Kessler zum Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg berufen.

Kontakt Patrick Kessler

kessler@schwegler-rae.de

Mitarbeiterin:

Ina Bruch

Tel. 030 / 44 01 37-28


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