Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und ihre Vertretungen in allen bedeutenden Industrie- und Dienstleistungsbranchen sowie im öffentlichen Dienst im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht sowie den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. Unsere Mandanten sind vor allem Betriebsräte, Arbeitnehmer und Führungskräfte. Auch Personalräte, Arbeitnehmervertreter in Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie Gewerkschaften zählen zu unserem langjährigen Mandantenstamm.
Die Ursprünge unserer Kanzlei reichen zurück bis ins Jahr 1994, als unsere Kanzlei erstmals in Düsseldorf und Berlin auftrat. Im Laufe der Zeit wurden dann die Standorte in Frankfurt am Main, Oldenburg und München gegründet. schwegler rechtsanwälte ist damit heute eine der größten überregional verankerten Arbeitsrechtskanzleien, die ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig ist.
Ziel unserer Kanzlei ist die rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite, um ein echtes Kräftegleichgewicht zwischen den Parteien zu gewährleisten.
Neben der reinen Rechtsdurchsetzung ist unsere Beratung und Vertretung von dem Bewusstsein getragen, dass die Beteiligten gemeinsam Lösungen finden müssen, welche dann in der betrieblichen Praxis bestehen. Im Hinblick darauf thematisieren wir Interessenkonflikte, suchen gemeinsame Interessen und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, arbeiten wir mit unserem umfassenden Netzwerk aus Gewerkschaften, Wissenschaftlern und Sachverständigen zum Wohle der Mandanten. Dabei kommt der Kanzlei in besonderem Maße die Unterstützung durch unsere wissenschaftlichen Berater Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Bernhard Nagel zugute.
Wir sind an den Standorten Düsseldorf, Berlin, Frankfurt am Main, Oldenburg und München vertreten. Über 30 Rechtsanwälte arbeiten in unserer Kanzlei standortübergreifend zusammen.