Dr. Alexander Metz LL.M. – Partner
Das Selbstverständnis unserer Kanzlei und auch der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, mit hohem Einsatz für die Interessen von Arbeitnehmern und ihren Vertretungen einzustehen.
"Kollidierende Interessen in einen gerechten Ausgleich zu bringen, dies ist die Zielsetzung meiner Tätigkeit, sowohl im Bereich des Arbeitsrechts als auch des Medien- und Medienarbeitsrechts, insbesondere auf dem Gebiet des Persönlichkeitsschutzes aus Sicht der Betroffenen“.Im Arbeitsrecht kollidieren nicht nur die Interessen der Arbeitnehmer, sondern in besonderem Maße auch die von Betriebsräten mit denjenigen der Arbeitgeber.
Dr. Alexander Metz LL.M. sucht insbesondere auf Seiten der Betriebsräte mittels gemeinsamer Erarbeitung von kreativen Konzepten praxis- und zukunftsorientierte Lösungen zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Erforderlichkeiten.
Sein Tätigkeitsfeld umfasst sämtliche individual- sowie kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten, ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Natur. Darüber hinaus ist Dr. Alexander Metz auch als Referent für betriebsverfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Themen tätig.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Dr. Alexander Metz LL.M. ist das Medien- und Medienarbeitsrecht, insbesondere der Persönlichkeitsschutz aus Sicht der Betroffenen. In diesem Bereich vertritt er anwaltlich sowohl Arbeitnehmer als auch Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, die Opfer einer ehrverletzenden Äußerung bzw. Berichterstattung unter Preisgabe von Details aus ihrer Intim-/Privatsphäre geworden sind oder über die ohne ihr Einverständnis wahre oder unwahre Tatsachen verbreitet bzw. private Fotos rechtswidrig hergestellt und veröffentlicht worden sind.
Dr. Alexander Metz LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Köln mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2004 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Im Zuge dieser Tätigkeiten absolvierte er seine Promotion zu dem medienrechtlichen Thema „Das Recht Prominenter am eigenen Bild in Kollision mit Drittinteressen – insbesondere vor dem Hintergrund des Falles Caroline von Hannover“. Darüber hinaus schloss er den LL.M.-Studiengang „Wirtschaftsjurist“ erfolgreich ab, bevor er 2011 das Zweite Juristische Staatsexamen ablegte.
Seit Beginn des Jahres 2012 ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Metz LL.M. Mitglied der Kanzlei schwegler rechtsanwälte am Standort Düsseldorf.
Kontakt Dr. Alexander Metz LL.M.
Mitarbeiterin:
Bärbel Witt
Veröffentlichungen Dr. Alexander Metz LL.M.
Bachner (Hrsg.), BetrVG für den Betriebsrat, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, Bund-Verlag, 1. Auflage 2018
Das Recht Prominenter am eigenen Bild in Kollision mit Drittinteressen – insbesondere vor dem Hintergrund des Falles Caroline von Hannover (Kölner Schriften zu Recht und Staat, Band 35, 489 S., Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2007)