Führungskräfte

Die Beratung und Vertretung von Führungskräften zielt auf die Wahrung der rechtlichen und praktischen Interessen von (angestellten) Vorstandsmitgliedern privatrechtlicher Gesellschaften und öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, von (angestellten) GmbH-Geschäftsführern und von leitenden Angestellten.

Für diese Mandanten wird das Kanzleiteam "Führungskräfte" in allen Fragen ihres Anstellungsverhältnisses (Vertragsgestaltung / Vertragsanwendung und Vertragsauslegung / Vertragsbeendigung) tätig. Das schließt insbesondere die Rechts- und Gestaltungsfragen ein, die sich im Zusammenhang mit erfolgsbezogenen Vergütungssystemen sowie der betrieblichen Altersversorgung ergeben.

Neben dem Dienstvertrags- und Arbeitsrecht für Führungskräfte steht die Unterstützung in gesellschaftsrechtlichen Konfliktlagen:

  • Gesellschaftsvertrag / Geschäftsführervertrag
  • Beratung zu gesellschafts-/verbands-/organisations-rechtlichen Rechten und Pflichten von angestellten Organmitgliedern
  • Konflikte der Unternehmensleitung mit Gesellschaftern / Rechtsträgern und Aufsichtsrat/Verwaltungsrat
  • Schadensersatzpflichten von Organmitgliedern
  • Versicherungsrechtliche Fragen, insbesondere im Hinblick auf D&O- Versicherungen
  • Handels- und wettbewerbsrechtliche Fragen, insbesondere Wettbewerbsverbote.

Die Beratung leitender Angestellter bezieht sich auch auf deren Vertreter in Sprecherausschüssen und in Aufsichtsräten nach dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Drittelbeteiligungsgesetz. Dabei geht es jeweils sowohl um die Verfahrens- und Beteiligungsrechte der Gremien als auch um Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder.

Bei der Vertretung seiner Mandanten kann das Team "Führungskräfte" auf langjährige Erfahrungen in der anwaltlichen Beratung und Vertretung zurückgreifen. Eine weitere Verstärkung erfährt die Kompetenz des Teams durch die Erfahrungen, die mehrere Teammitglieder über Jahre in Leitungsfunktionen von Verbänden sowie aus der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten bedeutender Unternehmen gemacht haben. Die rechtliche Kompetenz wird insofern durch tiefgreifende praktische Kenntnisse nachhaltig verstärkt.

Beispielhaft für die Beratungs- und Vertretungsmandate und das Leistungspotenzial des Teams Führungskräfte lassen sich nennen:

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Anstellungs- und Geschäftsführerverträgen / Gesellschaftsverträgen einschließlich der Gestaltung erfolgsbezogener
  • Vergütungsregelungen und der Abfassung von Wettbewerbsklauseln;
  • Verhandlung/Gestaltung von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen;
  • Forensische Vertretung bei der Beendigung von Anstellungsverhältnissen;
  • Abwehr / Behandlung von Schadensersatzforderungen von Gesellschaftern / Außenstehenden;
  • Deckungsverfahren bei bestehenden D&O -Versicherungen;
  • Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen / organisationsrechtliche Organkonflikten (Gesellschafter/Rechtsträger/Führungskräfte);
  • Rechtsfragen betrieblicher Altersversorgung/
  • Versorgungszusagen (Widerruf/Minderung);
  • Begründung/Durchführung/Beendigung von Auslandsentsendungen.
Kompetenz Fürhrungskräfte