Hajo A. Köhler – Partner
"Die Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt in besonderem Maße Vertrauen voraus. Der Mensch mit seinen Sorgen und Nöten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, für ihn streiten wir."
Recht haben und Recht bekommen ist nicht gleichbedeutend: „Die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten im Arbeitsrecht läuft Gefahr, an einer immer komplizierteren und komplexeren Rechtsordnung zu scheitern. Nur wer sich spezialisiert und auf dem Laufenden hält, kann erfolgreich für seine Mandanten eintreten und sie umfassend beraten“.
Rechtsanwalt Hajo A. Köhler vertritt Betriebsräte in enger Zusammenarbeit mit den
im DGB organisierten Gewerkschaften. Zahlreiche Betriebsräte sowohl größerer
Unternehmen als auch mittelständischer Betriebe zählen zu seinen langjährigen
Mandanten. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung von
Betriebsräten bei Verhandlungen im Zusammenhang mit betrieblichen
Umstrukturierungsprozessen sowie bei Verhandlungen über den Abschluss von
Betriebsvereinbarungen. Hierzu gehört auch die Vertretung von Betriebsräten in
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.
„Mir ist wichtig, im
Rahmen der Beratungstätigkeit nicht nur die Rechtslage darzustellen, sondern
darüber hinaus mit den Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen nachhaltige
Strategien zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen zu entwickeln. Die
Kenntnis der Rechtslage ist hilfreich, aber nur ein Baustein einer
Gesamtstrategie, die auf eine langfristige Konfliktbewältigung angelegt
ist“, betont Rechtsanwalt Hajo A. Köhler. Diese Grundüberzeugung hat zu
zahlreichen langjährigen Beratungsmandaten und zu einer über Jahre hinweg
gewachsenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit vielen Gewerkschaftsvertretern
und Betriebsräten geführt.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Hajo A. Köhler liegt in der bundesweiten Vertretung von Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzprozessen und anderen Klageverfahren.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind oft verknüpft mit sozialrechtlichen Folgen. Deshalb gehört zu einer umfassenden Beratung auch die Erörterung sozialrechtlicher Fragestellungen.
Hajo A. Köhler wurde 1960 geboren und wuchs in einem kleinen Dorf in der Nähe Oldenburgs auf. Nach dem Studium in Berlin und Münster hat er sein juristisches Referendariat 1993 u.a. beim Arbeitsgericht Oldenburg und beim Landesarbeitsgericht in Hannover absolviert und mit Prädikat abgeschlossen.
Parallel zur Aufnahme der Anwaltstätigkeit im Jahre 1986 nahm Rechtsanwalt Köhler als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg fortlaufend Lehraufträge für das Fach Arbeitsrecht bei Prof. Dr. Thomas Blanke wahr. Er war zudem für die Deutsche Anwaltsakademie als Referent im Bereich der Ausbildung der Fachanwälte für Sozialrecht tätig. Seit 1998 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hajo A. Köhler ist als Referent bei einer Vielzahl von Bildungsträgern tätig und schult dort bundesweit insbesondere Betriebsräte in der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte. Er ist Mitautor des Beck’schen Online Kommentars zum Arbeits- und Sozialrecht.
Hajo A. Köhler ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im DAV und aus Überzeugung langjähriges Mitglied diverser Gewerkschaften.
Hajo A. Köhler wurde von der Zeitschrift FOCUS als "Top-Rechtsanwalt 2014 Arbeitsrecht", "Top-Rechtsanwalt 2015 Arbeitsrecht", "Top-Rechtsanwalt 2016 Arbeitsrecht", "Top-Rechtsanwalt 2017 Arbeitsrecht " und „Top-Rechtsanwalt 2018 Arbeitsrecht“ ausgezeichnet.
Veröffentlichungen Hajo A. Köhler
Bachner (Hrsg.), BetrVG für den Betriebsrat, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, Bund-Verlag, 1. Auflage 2018