Michael Merzhäuser – Partner

Lorenz Schwegler

„Musik spielt für mich eine wichtige Rolle als Ausgleich, aber: Anspruchsvoll und interessant muss sie sein."

Kein Wunder, dass ein vielseitig interessierter Mensch wie Michael Merzhäuser als Referent mehr als 300 Seminare nicht nur bestritten, sondern für die Teilnehmer interessant und anspruchsvoll gestaltet hat. Im Rahmen dieser Tätigkeit konnte und kann er seine reichhaltige Erfahrung und Sachkenntnis rund um das Arbeitsrecht, das Betriebsverfassungsrecht und die Rechte von Aufsichtsräten weitergeben.

Dabei ist dieses Wissen nachhaltig von der Praxis geprägt. „Wichtig ist die zielführende und interessengerechte Beratung der Mandanten auf der Basis der neusten Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung," sagt Michael Merzhäuser und fügt hinzu: „Ein guter Anwalt befindet sich eigentlich ständig in der Fortbildung, denn die Grundlagen bleiben selten über längere Zeiträume stabil."

Zu seinen Mandanten zählen Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte, aber auch Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten großer Unternehmen. Gerade bei Umwandlungen von Unternehmen ist sein Rat im Hinblick auf die betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte einer solchen Veränderung gefragt. Hier konnte er in der Vergangenheit bereits mehrfach an sinnvollen Lösungen für die Beschäftigten mitwirken.

Aber auch in der Vertretung einzelner Arbeitnehmer ist Michael Merzhäuser aktiv, besonders wenn es um Kündigungen geht. „Viele Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber können durch die präzise Gestaltung von Verträgen im Vorfeld vermieden werden," erklärt Merzhäuser, „Deshalb bin ich auf diesem Gebiet gern beratend tätig."


Veröffentlichungen Michael Merzhäuser

Bachner (Hrsg.), BetrVG für den Betriebsrat, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, Bund-Verlag, 1. Auflage 2018

Die Anwälte von schwegler rechtsanwälte