Jürgen Oehlmann
„Wenn Du in Verhandlungen Erfolg haben willst, setze Dich auch mal auf die andere Seite des Tisches.“
Seit über 30 Jahren ist Jürgen Oehlmann in unterschiedlichen Funktionen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht tätig.Nach einem sozialpädagogischen Studium und einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst begann er nach dem Studium in Bremen seine juristische Laufbahn 1980 als Gewerkschaftssekretär.
1988 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt.
Von 1989 an hat er die Herausforderungen, die mit der Wiedervereinigung verbunden waren, in diversen Unernehmen arbeitsrechtlich auf der Arbeitnehmerseite begleitet, eine intensive Erfahrung, nicht nur juristisch.
Ab 1990 war Jürgen Oehlmann Vertragsanwalt des Berufsverbandes der Verkehrsflugzeugführer VC in Frankfurt. Zu dieser Zeit befand sich die gesamte Luftfahrtbranche in einer ersten Umstrukturierung. In seiner Funktion hat er die Personalvertreter, Betriebsräte und Tarifkommissionen der Gesellschaften rechtlich und strategisch bei den Ausgründungen, Neugründungen, Auslagerungen, Betriebsverlagerungen etc. beraten und vertreten.
Ab 1994 war er externer Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Condor.
Von 1996 bis 2011 war Jürgen Oehlmann Personalleiter einer Fluggesellschaft im touristischen Geschäftsfeld. In dieser Funktion hat er diverse betriebliche Veränderungsprozesse begleitet, aber auch die Umstrukturierung eines internationalen Konzerns erlebt. In dieser Zeit entsteht z. B. das Geschäftsmodell „low cost“, mit einer drastischen Auswirkung auf den Wettbewerb. Eine gewaltige Herausforderung auch für die Betriebsräte und Tarifvertragsparteien.
Als Vertreter der Leitenden Angestellten war er 10 Jahre Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Aus seinen unterschiedlichen Tätigkeiten, besonders durch die Erfahrung auf beiden Seiten des Tisches hat Jürgen Oehlmann praktische Erfahrungen zu dem gesamten Spektrum tariflicher, betrieblicher und individualrechtlicher Konflikte gewinnen können.
Dabei ist die Erkenntnis gewachsen, dass der Erfolg selten allein durch juristisches Werkzeug sondern vielmehr durch eine Kombination von guter Strategie und Verhandlungsgeschick auf der Grundlage juristischer Kompetenz erzielt wird.