Anna-Lena Trümner
„Ausgangspunkt muss immer die persönliche Situation des Mandanten sein. Nur dann können durch eine anwaltliche Tätigkeit seine rechtlichen Interessen zufriedenstellend gewahrt werden“
Rechtsanwältin Trümner ist tätig auf allen Gebieten des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts.
Wichtig ist ihr dabei der Blick über den
Tellerrand hinaus. Entscheidend ist nicht nur die Handlungsmöglichkeit in einer
aktuellen (möglicherweise akuten) arbeitsrechtlichen Konfliktsituation, sondern
auch die Frage: „Wie geht es danach weiter?“
Dies insbesondere auch in solchen Fällen, in denen es nicht nur um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht, sondern um Konflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Gleichzeitig legt Frau Trümner großen Wert darauf, dass Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen nicht nur als bloße „Bittsteller“ wahrgenommen werden.
„Arbeitgeber müssen begreifen, dass die Rechte der Arbeitnehmer bzw. der
Arbeitnehmervertretungen nicht nur „vom Arbeitgeber gnädigerweise
gewährten Rechte“ sind, sondern dass diese auf einer gesetzlichen
Grundlage basieren.“
Anna-Lena Trümner hat in Freiburg studiert und
verbrachte zwei Semester an der juristischen Fakultät der Universidad Pablo de
Olavide in Sevilla, Spanien. Nach ihrem ersten Staatsexamen absolvierte sie ihr
Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg. Bereits
während ihres Referendariats legte sie den Fokus auf das
Arbeitnehmer-Arbeitsrecht und entschied sich für ihre Anwalts- und Wahlstationen
gezielt für Anwaltskanzleien, die ausschließlich für Arbeitnehmer bzw.
Arbeitnehmervertretungen tätig sind.