Kollektives Arbeitsrecht
Die wesentliche Säule des Tätigkeitsfeldes der Kanzlei ist das kollektive Arbeitsrecht.
Im Rahmen der Betreuung vieler Großmandate hat das Kanzleiteam ein sich ständig weiter entwickelndes know-how erworben, wie etwa tiefgreifende Spezialkenntnisse auf den Gebieten der Umstrukturierung von Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen sowie des Tarifvertragsrechts.
Im Zusammenhang mit der Fusion, Spaltung oder Umwandlung von Unternehmen und Betrieben sowie der Privatisierung und Umstrukturierung öffentlich-rechtlicher Unternehmen (öffentliche Banken / Versicherungen, öffentliche Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes) hat die Kanzlei seit Jahren eine Vielzahl großer Beratungsmandate erhalten und damit eine besondere Expertise entwickeln können. Diese Erfahrungen haben auch in zahlreichen Veröffentlichungen von Teammitgliedern eine wissenschaftliche Vertiefung erfahren.
Bei der Durchführung dieser Mandate wird umfassende Beratungskompetenz verlangt und geboten, insbesondere hinsichtlich der gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Grundlagen, deren individual- und kollektivrechtlichen Folgen, der Auswirkungen auf Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Aufsichtsräte, aber auch auf Betriebsvereinbarungen jeder Art.
Ebenfalls Gegenstand der kollektiv-rechtlichen Vertretung von
Betriebs- und Personalräten ist die Begleitung von
Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen oder die
Gründung von sogenannten Transfergesellschaften, z.B. bei
Personalabbau oder der Schließung von Betrieben, aber auch
bei der Reorganisation von Unternehmen oder der Einführung
neuer Arbeitsmethoden.
Im Zentrum der Beratung steht hier die
Sicherung von Beschäftigung.
Die Beratung bei der Einführung neuer Vergütungs-, Arbeitszeit- und Führungssysteme sowie bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen und darauf gerichteter Betriebsvereinbarungen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Ständige Themen sind Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Technologien. Seit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes hat die Vorbereitung und Begleitung von Tarifverhandlungen zur Schaffung effektiver Betriebsratsstrukturen ein deutlich erhöhtes Gewicht erhalten.
Das Europäische Arbeitsrecht nimmt in der Vertretungspraxis der Kanzlei schwegler rechtsanwälte zunehmend mehr Raum ein. Im Mittelpunkt stehen Vereinbarungen zum Europäischen Betriebsrat. In Zukunft werden sich jedoch vermehrt Fragen rund um die Gründung Europäischer Aktiengesellschaften und die bei diesen Gesellschaften einzurichtenden Arbeitnehmervertretungen ergeben. Auch in diesem Bereich verfügt die Kanzlei über ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Know-how, das auf Arbeitnehmerseite gewinnbringend in die Beratungs- und Prozesspraxis eingebracht werden kann.
Die Mitglieder der Kanzlei führen zu sämtlichen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts wie auch zur Durchführung von Aufsichtsratswahlen, Schulungsveranstaltungen - insbesondere Inhouse-Schulungen - durch, die vielfach auch in Zusammenarbeit mit professionellen Bildungsinstituten angeboten werden.
Daneben besteht eine intensive Kooperation mit Beratungseinrichtungen für betriebswirtschaftliche Fragestellungen.