Künstler, Sportler, Autoren und Kreative
Die anwaltliche Vertretung von Sportlern, Künstlern, Literaturschaffenden und anderen Kreativen ist ein Tätigkeitsfeld, das im Dienstleistungsspektrum der Kanzlei zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Im Bereich des Sports haben unsere nationalen wie internationalen Mandate vor allem den Abschluss, die Auslegung und die Aufhebung von Sportler-, Trainer- und Managerverträgen, Sponsoring- und Werbeverträgen, sowie Fragen aus der Abgrenzung von Amateur- und Berufssport zum Gegenstand.
Dabei ergeben sich Besonderheiten aus der Sportsgerichtsbarkeit, die dem Weg zu den ordentlichen Gerichten vorgeschaltet und überdies durch eine Vielzahl eigener Regeln geprägt sind. Zusätzlich macht der internationale Bezug des Sports die Kenntnis internationaler Regelungen und Besonderheiten erforderlich.
Auf allen diesen Feldern einschließlich des Vereins- und Verbandsrechts sowie der Verbandsgerichtsbarkeit verfügt die Kanzlei in allen ihren Büros über ausgewiesene Experten. Die Kanzlei ist seit längerem offizieller Partner des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist auch die Unterstützung und Betreuung von Sportlern in den Rechtsfragen ihres „Lebens außerhalb des Sports". Insofern ist besonders auf die aktive Mitarbeit der Kanzlei im Creative Sports Network hinzuweisen - einem Expertennetzwerk, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Sportlern nicht nur anwaltlich, sondern durch die entsprechenden Partnerfirmen auch im Bereich der Steuerberatung, Vermögensplanung, Versicherungen und bei der Nachkarriereplanung beratend zur Verfügung zu stehen.
Über dieses Netzwerk steht der Sportler nicht nur im Verlauf seiner sportlichen Karriere, sondern vielmehr als Mensch insgesamt im Mittelpunkt.
Auch die rechtliche Beratung und Betreuung von Künstlern, Kunstsammlern und Literaturschaffenden verlangt neben dem allgemeinen Zivilrecht spezielle Rechts- und Branchenkenntnisse. Hier kommen den Mandanten der Kanzlei die herausragenden Erfahrungen der damit befassten Anwälte und die Kenntnisse der Professorin Dr. Herta Däubler-Gmelin aus den medien- und urheberrechtlichen Gesetzgebungsverfahren zugute.